Beitragsordnung
Beitragsordnung der Schützengesellschaft Lehre von 1863 e.V.
Gemäß der am 29. Oktober 2022 von der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossenen und genehmigten Beitragsanpassung, entsprechend §10 der Satzung der Schützengesellschaft Lehre von 1863 e.V. (im Folgenden SG genannt) wird folgende Neufassung der Beitragsordnung, gem. §4, Ziffer 3 der Satzung, zum 1. Januar 2023 beschlossen:
§1 Zweck
1. Die Mitglieder der SG gewährleisten im Geltungsbereich dieser Beitragsordnung durch ihre Beitragszahlung die Deckung des Aufwands. 2. Die Beiträge bemessen sich nach dem reinen Betriebsaufwand und sind veränderten Kosten (Kostendeckungsprinzip) anzupassen. 3. Spenden, Beihilfen und Zuschüsse, die zweckgebunden sind, dürfen nicht mit in die Berechnung der Beiträge einbezogen werden.
§2 Beitragssätze
Die Beitragssätze betragen ohne Unterschied der Geschlechter zur Zeit pro Jahr:
1. Für Mitglieder ab 18 Jahre (Regelbeitrag) 140,00 € 2. Für jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre 45,00 € 3. Für Mitglieder über 18 Jahre bis zur Beendigung der Schule, der Ausbildung, des Studiums oder des Wehr- und Ersatzdienstes 45,00 € 4. Umlage für gesellschaftliche Veranstaltungen (nur Erwachsene) 10,00 € 5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung entbunden 6. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und eine 40-jährige Mitgliedschaft nachweisen, können Anträge auf Beitragsermäßigung stellen. Über eine Beitragsermäßigung entscheidet der Vorstand unter Würdigung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers. 7. Entsprechend §10 Abs.3 Satz 3 der Satzung können Mitglieder in Härtefällen einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen.
Die Gewährung des ermäßigten Beitrages (Ziffer 3) erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer Bescheinigung. Diese ist zu Beginn des Geschäftsjahres dem Vorstand vorzulegen. Regularien und Vorgaben für die Härtefallregelung sind im Anhang 1 der Beitragsordnung aufgeführt.
- 1 - §3 Fälligkeit der Beiträge
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag bis zum 01. März des Jahres auf eines der Konten der SG zu überweisen oder im Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen.
Konten der SG Lehre:
Volksbank eG BraWo 8 136 700 000 BLZ 269 910 66 IBAN DE61 2699 1066 8136 7000 00 BIC GENODEF1WOB
Landessparkasse Braunschweig 2 603 900 BLZ 250 500 00 IBAN DE25 2505 0000 0002 6039 00 BIC NOLADE2HXXX
Bei Abbuchung im Lastschriftverfahren besteht die Möglichkeit den Beitrag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich abbuchen zu lassen. 2. Für neu aufgenommene Mitglieder beginnt die Beitragspflicht mit dem Tag der Aufnahme. Ferner ist von Mitgliedern über 18 Jahren eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen. 3. Die Aufnahmegebühr beträgt 40,00 €
§4 Umlagen
Die SG kann für Investitionen oder Festlichkeiten zweckgebundene Umlagen erheben. Die Höhe der Umlage darf die Gesamtinvestition abzüglich Spenden, Beihilfen und Zuschüsse nicht übersteigen und ist auf die Mitglieder im Verhältnis ohne Bevorteilung Einzelner zu verteilen. (Ermäßigung nach §2 Absatz 7). Notwendigkeit und Höhe einer Umlage werden von den Mitgliedern in der Mitgliederver- sammlung beschlossen. Die maximale Höhe der Umlage beträgt pro Mitglied 200% des Jahresbeitrages.
§5 Arbeitsleistung
Die SG kann für ihre Vorhaben, die in eigener Regie in baulicher oder unterhaltenem Sinne durchgeführt werden müssen, Eigenleistung in Form von Arbeitsdienst festsetzen. Nicht abgeleistete Stunden sind mit einem angemessenen Stundensatz abzugelten.
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§6 Zweckvermögen
Zur Erreichung der in §2 der Satzung SG verzeichneten Zwecke ist eine angemessene Rücklage anzulegen. Diese Rücklage darf nur für schießsportliche und jugendförderne Zwecke, sowie zur Pflege des Brauchtums und Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen verwendet werden.
§7 Rechtsweg
Sämtliche Beiträge oder Umlagen unterliegen dem Einzug im ordentlichen Rechtsweg. Gerichtsstand ist Helmstedt.
§8 Schlussbestimmungen
Mit der Annahme dieser Beitragsordnung verliert die bisherige Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
Vorstehende Beitragsanpassung wurde am 29. Oktober 2022 von der Mitglieder- versammlung beschlossen und genehmigt.
Frank Prost stellv. Vorsitzender
Detlef Sack Schatzmeister
Dietmar Lischke Schriftführer
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Anhang 1 – Beitragsermäßigung
a. §2 Abs.7 Beitragsordnung Die Beitragsermäßigung beträgt im Regelfall 50% des Regelbeitrages. Abweichungen davon werden unter Würdigung der persönlichen Verhältnisse im Einzelfall vom Vorstand beschlossen.
b. Härtefallregelung (soziale Beitragsregelung) entspr. §10 Abs.3 Satz 3 der Satzung Härtefälle: - Bezug von Sozialleistungen entspr. §28 SGB XII - Bezug von ALG II - Krankheit oder Behinderung, die eine Teilnahme am sportlichen Betrieb nicht ermöglichen - Krankheit oder Behinderung, die eine Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten der SG nicht ermöglichen
Der Antrag muss dem gesch. Vorstand in schriftlicher Form mit Begründung vorgelegt werden. Mit dem Antrag sind Nachweise, z.B. behördliche Bescheide, einzureichen. Der gesch. Vorstand prüft, ob die Bedingungen für eine Beitragsermäßigung gegeben sind und bestimmt eine angemessene Beitragshöhe.
Datenschutz: Es gilt die Datenschutzordnung der SG vom 15. November 2018.
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