LK Helmstedt: Amnestie im Rahmen der Abgabe von Waffen
Original-Artikel auf www.helmstedt.de
Der
Landkreis Helmstedt und die Stadt Helmstedt als zuständige
Waffenbehörden teilen mit, dass Besitzer illegaler Waffen die
Möglichkeit haben, diese Waffen ohne strafrechtliche Verfolgung
abzugeben und sie kostenlos vernichten zu lassen und rufen daher
aller Besitzer illegaler Waffen auf, von dieser einmaligen, aber
zeitlich befristeten Regelung Gebrauch zu machen. Diese im
Waffengesetz ausgesprochene Amnestie endet am 31.12.09.
Aufgrund der Ereignisse von
Winnenden hat der Bundestag das bestehende Waffenrecht verschärft.
Ein Ziel dieser Rechtsänderung ist auch, die große Anzahl der
Waffen, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, zu
reduzieren, unabhängig hiervon, ob dieser Besitz legal oder illegal
ist.
Illegal ist ein Waffenbesitz, wenn entweder keine
waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist oder die Waffe nicht in
einer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Der Besitz und das Führen
von illegalen Waffen erfüllt bereits einen Straftatbestand und wird
grundsätzlich strafrechtlich verfolgt. Der Gesetzgeber hat nun allen
Besitzern illegaler Waffen die Möglichkeit eingeräumt, diese Waffen
abzugeben, ohne für den bisherigen illegalen Besitz strafrechtlich
belangt zu werden. Diese Amnestie endet am 31.12.2009.
Oft
findet man bei z.B. Wohnungsauflösungen oder bei Erbfällen Waffen,
für die eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Aus
Unkenntnis heraus, auch mit dem Gefühl, diese Waffen ohnehin nicht
benutzen zu wollen, wird dieser Waffenbesitz nicht angezeigt, um die
erforderliche Genehmigung zu erhalten. Dies ändert aber nichts an
dem o.a. Umstand, dass hier bereits ein strafbares Handeln
vorliegt.
Der Landkreis Helmstedt und die Stadt Helmstedt
rufen daher alle Besitzer illegaler Waffen auf, die vom Gesetzgeber
geschaffene Möglichkeit zu nutzen, diese Waffen straffrei abzugeben.
Zu den „Waffen“ im Sinne des Gesetzes gehören nicht nur
Schusswaffen wie Pistolen, Revolver und Gewehre, sondern auch
verbotene Gegenstände wie z.B. Butterflymesser, Springmesser,
Stockdegen oder Schlagringe.
Sie sollten die Waffen
allerdings nicht selbst zur Stadt Helmstedt, zum Landkreis Helmstedt
oder zur Polizei bringen, da diese illegalen Waffen in der
Öffentlichkeit selbstverständlich auch nicht geführt werden
dürfen. Vermeiden Sie daher weiteres strafbares Verhalten. Der
Landkreis Helmstedt, die Stadt Helmstedt sowie die Polizei bieten
Ihnen einen kostenlosen Abholservice an. Nehmen Sie diesen bitte in
Anspruch; rufen Sie bei einer der obengenannten Behörden an; die
Waffen werden nach zeitlicher Absprache mit Ihnen abgeholt. Zur
Abholung stehen Ihnen zur Verfügung:
sämtliche
Polizeidienststellen im Gebiet des Landkreis Helmstedt
Mitarbeiter
des Landkreises Helmstedt unter der Tel. Nr. 05351 / 1211108
Mitarbeiter
der Stadt Helmstedt unter der Tel.Nr. 05351 / 172441
Es wird darauf hingewiesen,
dass auch der Besitz und das Führen von Munition unter die o.a.
Regelungen fallen. Geben Sie daher auch Ihre Munition ab.
Ab
01.01.2010 – also nach Ablauf der Amnestie – müssen die Besitzer
illegaler Waffen und Munition mit einer strengen strafrechtlichen
Verfolgung rechnen.
Dieser
Aufruf ist natürlich nicht nur an die Besitzer illegaler Waffen und
Munition gerichtet. Selbstverständlich haben Sie auch die
Möglichkeit, Ihre legalen Waffen abzugeben. In diesem Zusammenhang
wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jeder Waffenbesitzer zur
vorschriftsmäßigen Aufbewahrung seiner Waffen und Munition
verpflichtet ist. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen hat jeder,
der erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition besitzt, der
zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen
Maßnahmen nachzuweisen. Ein Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen
und Munition sowie ein Formular zur Erklärung der Waffenaufbewahrung
stellen wir hier und auf der Internetseite
der Stadt Helmstedt zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie unser
Merkblatt zur
Aufbewahrung von Waffen und Munition
zu Ihrer Information:
Zum Nachweis der
Waffenaufbewahrung nutzen Sie bitte dieses Formular:
http://www.helmstedt.de erstellt
am 03.09.2009
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