Reaktion der Stadt Wolfsburg auf das überarbeitete Waffengesetz vom Juli 2009
Sonntag,
den 20. September 2009
Aufbewahrung
und Lagerung stehen im Mittelpunkt
Verschärfte
Kontrollen: Neuregelung im Waffengesetz
Überprüft werden insbesondere die
Aufbewahrungsart der Waffen und die Lagerung der Munition.
Aufklärungsgespräche zur Einhaltung der Aufbewahrungsstandards
werden den Waffenbesitzern von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes
angeboten. Wolfsburger Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe
berechtigt besitzen (Waffenbesitzkarte) und diese nicht mehr nutzen
wollen, können die Waffe und auch die Munition problemlos selbst bei
der Unteren Waffenbehörde der Stadt Wolfsburg, im Rathaus B, Zimmer
12 und 13, oder bei der Polizeiinspektion Wolfsburg/ Helmstedt zur
kostenlosen Vernichtung abgeben. Wichtig: Die Schusswaffe darf hierzu
aber weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden. Zur
Vermeidung von Gefahren und eines möglicherweise strafrechtlich
relevanten Verhaltens im Zusammenhang mit dem Transport der
abzugebenden legalen Waffen bietet das Ordnungsamt der Stadt
Wolfsburg nach vorheriger Terminabsprache einen kostenlosen
Abholservice an.
Auskünfte und Hinweise, die bei der
Abgabe vom Besitzer unbedingt zu beachten sind, erteilt das
Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg und der Polizeiinspektion Wolfsburg/
Helmstedt. Ansprechpartner bei der Stadt sind: Anja Thiemann
(05361/282418) und Daniela Pflaum (05361 /282467). Bei der
Polizeiinspektion Wolfsburg/ Helmstedt: 05361/46460. Beim
unberechtigten Besitz und Transport einer Schusswaffe handelt es sich
um Straftaten nach dem Waffengesetz. Bei freiwilliger Kontaktaufnahme
des Waffenbesitzers mit der Polizei und der Abgabe der Waffe wird
dies die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten strafmildernd berücksichtigen und bei geringfügigen
Verstößen gegen das Waffengesetz ganz von einer Strafverfolgung
absehen. Personen, die illegal Waffen besitzen, sollten die bis
Jahresende geltende befristete Regelung für die Abgabe von Waffen
zur Vernichtung nutzen. Diese Waffen werden ausschließlich von den
Beamten der Polizeiinspektion abgeholt. Anzeigen über die Abgabe
solcher Waffen werden jedoch auch von der Unteren Waffenbehörde der
Stadt Wolfsburg, unter den Telefonnummern 05361/282418 oder' 05361/28
2467 entgegen genommen und an die Polizeiinspektion
Wolfsburg/Helmstedt weitergeleitet.
Quelle: Wolfsburger Kurier
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